Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben Kenntnis von dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts und der Möglichkeit zur Stellungnahme zum 16.06.2023 erhalten.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen das grundsätzliche Anliegen der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetztes, die Einbürgerungszahlen in Deutschland zu erhöhen, damit möglichst viele der hier lebenden Menschen, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, sich für eine Einbürgerung entscheiden können, um aktiv das gesellschaftliche Zusammenleben mitzugestalten. Hierbei ist es aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung selbstverständlich, dass auch ein reformiertes Staatsangehörigkeitsgesetz die Anforderungen der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) erfüllt und Menschen mit Behinderung weder mittel- noch unmittelbar von den Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, ausschließt.