Bundesteilhabegesetz
Ende 2016 wurde das "Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen", kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Es hat zum Ziel, auch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen zu verbessern und eine bessere Nutzerorientierung der Eingliederungshilfe zu erreichen.
Die Umsetzung des BTHG führt zu einem gravierenden Systemwechsel im bisherigen Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung in Deutschland, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind. Dieser Wechsel betrifft auch die sozialpsychiatrischen Hilfesysteme. Mit dem Ziel der Stärkung von Selbstbestimmung und von Teilhabe hat der Gesetzgeber u. a. eine leistungsrechtliche Trennung der Leistungen der Eingliederungshilfe (Teilhabeleistungen) von Leistungen der Sozialhilfe (existenzsichernde Leistungen, vor allem für Unterkunft und Verpflegung) vollzogen. Derzeit beziehen etwa 900.000 Menschen in Deutschland Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie alle sind von den Auswirkungen des BTHG betroffen. Der Abschied von einer Komplexleistung und einer pauschalen Leistungssystematik hin zu getrennten Leistungen tritt über eine Stichtagsregelung am 1. Januar 2020 in Kraft. Leistungen der Eingliederungshilfe werden sich ab dann auf die Fachleistungen der Teilhabe konzentrieren (müssen).