Prävention
Über Prävention im Sinne einer Gesundheitsvorsorge informiert diese Seite unter dem Punkt Gesundheit & Pflege.
Die heutigen Rahmenbedingungen sorgen für einen größtmöglichen Schutz für diejenigen, die bei aller Selbstbestimmung in gemeinschaftlichen Wohnformen leben. In institutionalisierten Settings und den dort vorgegebenen Strukturen und Organisationskulturen besteht immer die Gefahr der Bevormundung. Diese Gefahr ist stets wachsam im Bewusstsein zu halten. Die Würde und Rechte von schwerst- und mehrfachbehinderten Menschen müssen immer gewahrt sein. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe und ein Kernanliegen christlicher Nächstenliebe. Die Stärkung der Selbstbestimmung trägt zum Schutz und zur Abwehr vor Gewalterfahrungen bei. Prävention ist essentiell und sorgt dafür, dass sich bedrückende und schmerzhafte Erfahrungen, die z. B. auch Kinder und Jugendliche in katholischen Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in früheren Zeiten machen mussten, nicht wiederholen können.
Ein Thema mit Paradoxon-Charakter sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Einrichtungen. Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte der Menschen mit Behinderung zur Umsetzung der Konvention in Deutschland sind klar: Komplettverzicht auf jegliche Form körperlicher oder chemischer Freiheitsbeschränkung. Doch bei Fällen wie Suizidalität und Selbstgefährdung, Aggressivität, Delinquenz, Substanzkonsum, Neigung zu Manipulation und schwerer Belästigung muss die Frage eine Abwägungssache bleiben dürfen. Weder die Psychiatrie-Enquete noch die UN-Behindertenrechtskonvention haben bisher das Dilemma des Zwangs und des Freiheitsentzugs lösen können, es sei denn um den Preis des Exklusion bestimmter Menschen aus jeglicher sorgender Hilfe. FEM dürfen aus Sicht des CBP nur als aller letzte Option unter engen rechtlichen Regeln eingesetzt werden, wenn andere mildere Mittel versagt haben und erhebliche selbst- oder fremdgefährdende Bedrohungen zu fürchten sind. Der Aufbau einer sorgenden und verlässlichen Unterstützungslandschaft, die sich ihrer lebensschützenden Verantwortung bewusst ist, muss weiter vorangetrieben werden. Dazu gehören niederschwellige wie hoch strukturierte Hilfen mit gleicher Existenzberichtigung - als sich ergänzende Settings, die sich nicht gegeneinander ausspielen lassen.