Position zur Leiharbeit in der Eingliederungshilfe
Gründe dafür sind:
► für Menschen mit Beeinträchtigung ein stetiger Wechsel bei der Erbringung von personenbezogen Assistenz- und Teilhabeleistungen im Kontext der Zielerreichung nicht förderlich ist.
► der soziale Frieden unter den Mitarbeitenden und die Homogenität in den multiprofessionellen Teams nachhaltig gestört wird.
► das betriebswirtschaftliche Auskommen von Leistungserbringern durch eine nicht gesicherte Refinanzierungsstruktur der Kosten für Leiharbeit in der Eingliederungshilfe gefährdet wird.
Vor dem Hintergrund des Personal- und Fachkräftemangels in der Eingliederungshilfe wäre es daher zielführend:
► die gestiegenen Kosten für Maßnahmen des Personal-Recruitings, sowohl im Bereich der personellen Ressourcen als auch der Sachkosten, in der Refinanzierung der Personalkosten zu berücksichtigen,
► die Kosten für zusätzliche Fachkräfte in konzeptionell verorteten Springerpools, sowie deren Vergütungen - sofern diese über tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen hinausgeht - in eine gesicherte Refinanzierungsstruktur einzubinden, um temporäre Personalengpässe abdecken zu können.
Daher fordert der CBP die Bundesregierung auf, bei anstehenden Anpassungen des Gesetzes bezüglich der Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) im Bereich der Pflege auch die Bedarfe der Eingliederungshilfe entsprechend mit zu berücksichtigen, sowie eine dem § 82c SGB XI vergleichbare Regelung auch für die Eingliederungshilfe n. SGB IX zu treffen.
Berlin, 1. Oktober 2024