CBP in BMAS-Gruppe zu Entgeltsystematik in Werkstätten beteiligt
Der CBP vertritt in der Steuerungsgruppe zur Befassung einer möglichen neuen Entgeltsystematik für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Benannt wurde Christian Germing, Vorsitzender des CBP Fachausschuss Teilhabe am Arbeitsleben (u. Vorstand Caritasverband Coesfeld). Als sein Stellvertreter wurde Tobias Schmidt (BeB) berufen.
Die Steuerungsgruppe setzt sich aus folgenden Organisationen zusammen:
- Deutscher Behindertenrat (bis zu 3 Mitglieder)
- Werkstatträte Deutschland e. V. (bis zu 2 Mitglieder und ggf. Assistenz)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (1 Mitglied)
- Fachverbände für Menschen mit Behinderung (1 Mitglied)
- Bundesagentur für Arbeit / Deutsche Rentenversicherung Bund (bis zu 2 Mitglieder)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (1 Mitglied)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Überörtlichen Träger der Sozialhilfe (1 Mitglied)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (1 Mitglied)
- Bundesländer - Geschäftsstelle des 96. ASMK-Vorsitz (bis zu 3 Mitglieder)
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (1 Mitglied)
- Deutscher Gewerkschaftsbund - Bundesvorstand (1 Mitglied)
- Die Virtuelle Denkwerkstatt (1 Mitglied)
Die erste Sitzung der Steuerungsgruppe wird am 6. November 2019 stattfinden. Der CBP-Fachausschuss Teilhabe am Arbeitsleben, unter Leitung von Herrn Germing, wird diese Thematik fachlich bearbeiten. Am 22. Januar 2020 wird der CBP zur genannten Thematik auch einen internen CBP Fachworkshop in Berlin durchzuführen.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes (19/9478) zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes, über das vor allem die Erhöhung des Grundbetrages in WfbM verabschiedet wurde, ist nun seitens des BMAS eine Steuerungsgruppe zur Befassung einer möglichen neuen Entgeltsystematik für die WfbM einberufen worden. Hintergrund ist folgender Beschluss im oben bezeichneten Gesetz:
"innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure ist zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann." (Beschluss des Deutschen Bundestages vom 6. Juli 2019)