UN-Behindertenrechtskonvention
2006 wurde das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedet. Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 2008 in Kraft getreten ist und bisher von 177 Staaten und der EU durch Ratifizierung, Beitritt oder (im Fall der EU) formale Bestätigung anerkannt wurde. Keine andere Konvention wurde so schnell von so vielen Staaten ratifiziert. Die Konvention wurde über fünf Jahre erarbeitet und betrifft weltweit ca. 650 Mio. Menschen. Die Grundhaltung der UN-BRK ist, dass Menschen mit Behinderung weniger als Kranke betrachtet werden, sondern als gleichberechtigt. Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe stehen an erster Stelle.
In Deutschland ist die UN-BRK im März 2009 in Kraft getreten und wirkt hier als einfaches Bundesgesetz. Für die Behindertenpolitik und die Leistungserbringer der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) ist die UN-BRK eine eminent wichtige Grundlage und Orientierung.