Mit dem vorliegenden Papier positioniert sich der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) zur geplanten Reform der Werkstätten, den im Dialog mit den Leistungserbringern beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 5. September 2023 benannten Handlungsfeldern und den Vorschlägen des BMAS. Es handelt sich bei diesem Papier um eine Zusammenfassung der ausführlichen Stellungnahme zum Dialogprozess, die am 8. Oktober 2023 an das BMAS übersandt wurde.
Aus Sicht des CBP muss sich die Reform des Werkstattsystems an folgenden Zielen messen lassen:
- Der Zugang zur inklusiven beruflichen Bildung und zum inklusiven Arbeitsmarkt muss für alle Menschen mit Behinderung sichergestellt werden. Die Aufgabe der Leistungsträger ist es, differenzierte Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert und dauerhaft zu finanzieren.
- Die Werkstatt für behinderte Menschen ist vorrangig eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation. Sie findet ihre Legitimation in Artikel 26 der UN-BRK und ist als solche erforderlich im Kontext des heutigen Arbeitsmarktes.
- Der Anspruch auf die Teilhabe am Arbeitsleben muss für alle Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung sichergestellt werden und darf nicht vom Kriterium des sog. "Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" (§ 219 Abs. 2 SGB IX) abhängig gemacht werden.
- Die Rahmenbedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt müssen inklusiv und barrierefrei gestaltet werden.
Arbeit soll sich lohnen! Die Beschäftigten in einer Werkstatt sollen die Chance haben, durch ihre Arbeit unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen zu werden.