Das Recht zur umfassenden Partizipation von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen, zu denen auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen gehören, ist in verschiedenen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert, die Deutschland bereits vor 15 Jahren ratifiziert hat.
Neben den allgemeinen Grundsätzen und Verpflichtungen zur Nicht-Diskriminierung in den Artikeln 3 und 4 der Konvention sind hier insbesondere die
- Artikel 8 - Bewusstseinsbildung,
- Artikel 9 - Zugänglichkeit, auch mit Unterstützung von An- und Zugehörigen sowie Peers,
- Artikel 29 - Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben - zu nennen.
Die Weiterentwicklung der Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie ihrer An- und Zugehörigen sowie von erfahrenen Peers auf allen Ebenen der medizinischen Behandlung und in den Rehabilitations- und Teilhabeprozessen ist noch immer eine gesellschaftliche Entwicklungsaufgabe.
Zwar gibt es mittlerweile sehr viele und sehr gut erforschte Ansätze und Projekte zur Partizipation - viel zu häufig scheitert ihre Umsetzung in der Breite aber an traditionell starren Organisationsstrukturen und letztlich an einer auskömmlichen Finanzierung.
Die Finanzierungsfragen betreffen dabei nicht allein die Finanzierung von Beratungsstellen und Unterstützungsleistungen und -angeboten.
Auch die Strukturen der Selbstvertretung müssen systematisch gestärkt und finanziell gefördert werden, um zu verhindern, dass wichtige und weiter anwachsende Partizipationsaufgaben auf Dauer allein über ehrenamtliches Engagement gewährleistet werden müssen, das damit überfordert wäre. Es braucht auch das Empowerment dieser Strukturen: Wer Partizipation ernst nimmt, muss den Akteuren die Möglichkeit geben, sich das dazu erforderliche Wissen anzueignen.
Bund, Länder und Kommunen sind gefordert, bei all ihren gesetzgeberischen und administrativen Aufgaben, die besonderen Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen mitzudenken. Das Erfahrungswissen dieser Menschen ist dabei eine unverzichtbare Ressource. Echte Partizipation bedeutet, systematische Bevormundung zu beenden und dieses Erfahrungswissen von Vornherein und bei allen Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Voraussetzung dafür ist ein konsequentes Empowerment und die Stärkung der Eigenverantwortung von Menschen mit Beeinträchtigungen..
Daraus lassen sich sieben Empfehlungen ableiten, für die sich die Caritas mit der vorliegenden Stellungnahme einsetzt.