Der CBP warnt, dass diese Änderungen die finanzielle Basis von Betreuungsvereinen schwächen und die Qualität der Betreuung verschlechtern könnten, insbesondere für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die geplante Absenkung der Vergütung im ambulanten Bereich, die das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung in Bezug auf ihre Wohnform gefährden könnte. Dies resultiert aus der Tatsache, dass in den Fallpauschalen der Vergütung nicht mehr zwischen ambulanten und stationären Wohnformen unterschieden wird. Wir halten diese Regelung für nicht sachgerecht, da die Betreuung im ambulanten Bereich für Betreuer in der Regel mit einem höheren Aufwand verbunden ist. Ich betone dies ausdrücklich, da Lebenshilfe und BeB den Wegfall der Differenzierung nach Wohnformen grundsätzlich begrüßen, jedoch kritisieren, dass dies im Ergebnis zu einer Benachteiligung des ambulanten Bereichs führt. Gerne nehme ich an dieser Stelle nochmal Änderungen vor, doch die KJF Regensburg teilt unsere grundsätzlichen Bedenken in dieser Frage.
Zudem fordern wir in der Vergütung Sonderpauschalen, für komplexe Betreuungssituationen wie Kommunikationsbarrieren, Krisen oder Vermögensverwaltung.
Insgesamt verlangt die Stellungnehme eine sachgerechte Finanzierung, die mindestens kostendeckend ist und Planungssicherheit bietet. Auch die Einführung einer automatischen Anpassung der Vergütung an die steigenden Kosten wird als notwendig erachtet.
Zusammenfassend stellt der CBP fest, dass die Änderungen des Entwurfs nicht ausreichen, um die Herausforderungen der Betreuungsarbeit adäquat zu bewältigen und insbesondere für Menschen mit Behinderungen eine angemessene Betreuung sicherzustellen.