Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Ihre zentrale Aufgabe sehen die Fachverbände in der Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in einer sich immerfort verändernden Gesellschaft.
I. Vorbemerkung
Ein barrierefreies, öffentliches und inklusives Mobilitätsangebot ist zentrale Voraussetzung für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Art. 20 der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) verpflichtet Deutschland dazu, für "Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen".
Die diesjährigen Inklusionstage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die am 3. und 4. Juni 2024 stattfinden, stehen unter dem Motto "MOBILITÄT barrierefrei • selbstbestimmt • zeitgemäß". Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen diese Veranstaltung zum Anlass, sich zum Thema Mobilität zu positionieren, bestehende Probleme aufzuzeigen und Lösungen einzufordern. Einen besonderen Fokus legen die Fachverbände dabei auf Menschen mit kognitiven Einschränkungen und/oder psychischen Erkrankungen und hohem Unterstützungsbedarf.
II. Besondere Probleme bei der Mobilität von Menschen mit Behinderung, die auf Beförderungsdienste angewiesen sind.
In Deutschland fehlt es vielfach noch an barrierefreien, inklusiven Mobilitätsangeboten. Viele Menschen mit Behinderung sind deshalb aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Betroffenen sind daher häufig auf die Inanspruchnahme spezieller Beförderungsdienste angewiesen. Insbesondere erfolgt die Beförderung von Schulkindern mit Behinderung zu Förderschulen und die Beförderung von erwachsenen Menschen mit Behinderung zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und zu Tagesförderstätten in der Regel durch spezielle Fahrdienste. In diesem Zusammenhang stellen sich oftmals besondere Probleme in Bezug auf die Mobilität der Betroffenen.
1. Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen
Menschen mit Behinderung, insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderung, sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt und sexuelle Übergriffe in verschiedenen Lebensbereichen zu erfahren. Dieses Risiko besteht auch während der Fahrt mit einem Beförderungsdienst. Hier kann es z. B. bei der Unterstützung beim Ein-und Aussteigen und beim Anschnallen im Fahrzeug zu unerwünschten körperlichen Berührungen kommen. Auch kann gerade bei nicht besonders geschultem Personal herausforderndes Verhalten von Menschen mit Behinderung, wie beispielsweise ein selbstständiges Abschnallen während der Fahrt, Fahrzeugführer*innen in Stress versetzen und hierdurch gewalttätiges Verhalten auslösen.
Gewalt in diesen Settings ist auch ein strukturelles Problem: Die Enge des Raums, das Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Fahrgästen und ihrer jeweiligen Fahrzeugführer*in sowie die fehlende äußere soziale Kontrolle - all dies sind Risikofaktoren, die Gewaltvorkommnisse in derartigen Situationen befördern.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern deshalb,
- dass Menschen mit Behinderung während Fahrten mit Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen geschützt werden müssen;
- dass Fahrzeugführer*innen von Fahrdiensten entsprechend geschult werden müssen;
- dass die vorgenannten Anforderungen bei Ausschreibungen von Leistungen für Fahrdienste zu berücksichtigen sind und refinanziert werden;
- dass Menschen mit Behinderung tatsächlich die Wahl haben, auch andere selbstbestimmte Beförderungen, z. B. mittels persönlicher Mobilitätsassistenz, zu wählen, wenn ihnen eine Beförderung in dem spezifisch angebotenen Beförderungsdienst nicht zuzumuten ist.
2. Angemessene Fahrtzeiten bei Fahrten zu Schulen und zur WfbM
Die gesamte Stellungnahme steht Ihnen als Download zur Verfügung.