Angehörigenbeirat
Der Angehörigenbeirat im CBP ist das von den Angehörigen in den Caritaseinrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie gewählte Gremium. Er soll die Vorstellungen und Wünsche der Menschen mit Behinderung, die sich selbst nur sehr schwer oder stark eingeschränkt vertreten können, und der Angehörigen in die verbandliche Arbeit auf der Bundesebene einbringen. Er vertritt dabei insbesondere die Interessen von schwerstmehrfach behinderten und psychisch erkrankten Menschen.
Angehörige von Menschen mit Behinderung verfügen über spezifische Erfahrungen, Kenntnisse und Kontakte. Diese in die Verbandsarbeit des CBP zu integrieren, ist eine der Kernaufgaben dieses Gremiums. Der Beirat will so daran mitwirken, die sozialpolitischen Entwicklungen für die gesellschaftliche Unterstützung von Menschen mit Behinderung und die dafür notwendigen finanziellen Hilfen positiv zu gestalten sowie die notwendigen Veränderungsprozesse bei der Umsetzung zu begleiten. Er berät und unterstützt den CBP deshalb auch bei der strategischen Ausrichtung.
Neben diesen Aufgaben versteht sich der Angehörigenbeirat als Schnittstelle zwischen dem CBP sowie seinen Mitgliedseinrichtungen und den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen. Er informiert die Angehörigenvertretungen in den Einrichtungen vor Ort über aktuelle Entwicklungen und fördert hierdurch die Angehörigenvertretungen, ihre Kompetenz und die Wirksamkeit ihrer Arbeit. Grundlegend ist die Überzeugung, dass Angehörige in vielen Fragestellungen zusammen mit den Einrichtungen und Diensten "in einem Boot sitzen". Dies gilt immer dann, wenn Betreuungsleistungen und Hilfeangebote von professionellen Leistungserbringern angefragt sind. Der Beirat bezieht darüber hinaus Stellung und gibt Anregungen und Ideen, wenn Fragen aufgeworfen werden, die im Wesentlichen nur die Betroffenen und ihre Angehörigen selbst betreffen.
Schließlich bringt sich der Angehörigenbeirat auch in öffentliche Diskussionen zu behinderungspolitischen Fragestellungen ein. Er nimmt Stellung zu Gesetzgebungsverfahren, diskutiert mit Bundes- und Landespolitikern Fragen der Behindertenhilfe und ist auch in der Öffentlichkeitsarbeit über Vorträge vor Angehörigen und Artikel in den Medien aktiv.